Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungsleistungen und die Erstellung von Software
itcv GmbH, Solmsstr. 71, 60486 Frankfurt
Stand: Dezember 2018
1. GELTUNG DIESER AGB – ART UND UMFANG DER LEISTUNG
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der itcv GmbH (nachfolgend „ITCV“), gelten für sämtliche Leistungen von ITCV auf Grund eines Einzelvertrages zwischen ITCV und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Es können Dienstleistungen beauftragt werden, insbesondere
- Beratungsleistungen im IT-Bereich
- Unterstützung bei der Projektleitung (Projektmanagement)
- Unterstützung bei der Installation, Konfiguration und Implementierung von Software
- Unterstützung bei Entwicklung und Anpassung von Software (Softwareprogrammierung)
- Unterstützung bei Migrationsprojekten und/oder Datenerfassung
- Unterstützung beim Betrieb von Software
1.2. Der Kunde kann ITCV zur seiner Unterstützung bei Softwareprogrammierung beauftragen. Softwareprogrammierung liegt vor, wenn Software, Programm-Module, Tools etc. für die Bedürfnisse des Kunden erstellt werden. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware auf Quellcodeebene. Softwareprogrammierung erfolgt durch Unterstützung des Kunden und in enger Kommunikation mit diesem im Rahmen eines iterativen und inkrementellen Vorgehens (agile Softwareentwicklung). Eine Qualitätssicherung durch ITCV erfolgt nur insoweit, als dies im Rahmen der Unterstützungsarbeit vereinbart wird. Software wird im Objektcode überlassen, nicht im Sourcecode.
1.3. Angebote und Preislisten von ITCV sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots der ITCV an den Kunden werden. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
1.4. Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Im Falle von Angeboten der ITCV an den Kunden sind diese für die Dauer von 21 Tagen verbindlich, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist an (schriftlich, per Telefax oder E-Mail), kommt der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande.
1.5. Der Kunde trägt die Projekt- und Gesamtergebnisverantwortung. ITCV unterstützt den Kunden bei dessen Projekt.
1.6. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese nicht für gleichzeitig laufende oder künftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.7. ITCV ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Subunternehmer gelten als weitere Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO).
1.8. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn ITCV in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.9. Im Falle von Widersprüchen haben Bestimmungen im Einzelvertrag Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.
2. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
2.1. Der Kunde wird die in diesen AGB und im Vertrag vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Hierzu zählen insbesondere die für die Vertragsdurchführung erforderliche Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten, organisatorische Unterstützung und die Benennung eines Projektverantwortlichen beim Kunden. Benötigte Daten und Informationen stellt der Kunde ITCV rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
2.2. Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die ihm obliegenden und vereinbarten Aufgaben, Beistellungen und Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen, dass der Projektfortschritt nicht beeinträchtigt wird. ITCV ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages sachverständiger Mitarbeiter des Kunden zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
2.3. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten von ITCV kein Verzug ein. ITCV kann eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann ITCV die vom Kunden geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten zu Lasten des Kunden durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebung entstehenden Aufwand, insbesondere die Ausfallzeiten auf Seite von ITCV, erhält ITCV entsprechend der im Vertrag vereinbarten Stundensätze, oder – falls dort keine Stundensätze festgelegt sind – nach seiner Preisliste, auch dann vergütet, wenn ITCV einen neuen Terminplan genehmigt hat. Die sonstigen Ansprüche für den Fall der Nichterfüllung von Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.
2.4. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
2.5. Der Kunde verpflichtet sich, keine festen oder freien Mitarbeiter von ITCV abzuwerben. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter in einem aktiven Arbeitsverhältnis, als auch für ehemalige Mitarbeiter für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Abwerbung gilt ein mündliches oder schriftliches Angebot, sowie ein begonnenes Vertragsverhältnis in Festanstellung oder in freier Mitarbeit. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von 25.000,- € an ITCV zu bezahlen.
3. VERGÜTUNG
3.1. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste der ITCV. Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. ITCV erstellt nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Eine im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen. Ist ein Tagessatz vereinbart, sind maximal acht Dienstleistungsstunden pro Tag geschuldet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Werden mehr als acht Zeitstunden pro Tag geleistet, werden diese anteilig gesondert in Rechnung gestellt. Ist ein Stundensatz vereinbart, werden angefangene Stunden als volle Stunden vergütet.
3.4. Ein im Vertrag vereinbarter Pauschalpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen. Die Zahlung des Pauschalpreises erfolgt durch die im Vertrag vereinbarten Vorauszahlungen. Diese werden zu den im Vertrag vereinbarten Fristen fällig.
3.5. Reisezeiten, Reisekosten, und Spesen werden gesondert abgerechnet. Wegezeiten für Hin- und Rückfahrt werden in Höhe von 50 % des im Einzelvertrag vereinbarten Stundensatzes vergütet.
3.6. Soweit nicht anders vereinbart, sind Vorarbeiten, wie die Erstellung von Kostenvorschlägen, Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Spezifikationen (Pflichtenhefte), die vom Kunden gefordert werden, gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
3.7. ITCV behält sich das Recht vor, die in einem Einzelvertrag vereinbarte Vergütung entsprechend eingetretener Kostensteigerungen zu erhöhen, frühestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages. Eine solche Erhöhung tritt frühestens drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem ITCV die Änderung mitgeteilt hat. Beträgt die Erhöhung gerechnet auf einen Zeitraum von 12 Monaten mehr als fünf Prozent der vereinbarten Vergütung, bei wiederkehrenden Leistungen zehn Prozent der jährlichen Vergütung, hat der Kunde das Recht, den jeweiligen Einzelvertrag mit einmonatiger Frist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts schriftlich zu kündigen. ITCV hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
3.8. Im Falle des Zahlungsverzuges hat ITCV Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte von ITCV im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen im uneingeschränkten Eigentum von ITCV. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.
5. ÄNDERUNGSVERLANGEN
5.1. Der Kunde kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von ITCV verlangen, es sei denn, dies ist für ITCV unzumutbar.
5.2. ITCV hat das Änderungsverlangen des Kunden zu prüfen und dem Kunden innerhalb von zehn Kalendertagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie unzumutbar ist oder eine umfangreiche Prüfung erfordert, und ein entsprechendes Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unterbreiten. Der Kunde wird binnen zehn Kalendertagen schriftlich entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
5.3. Hat ITCV weder die Änderung als unzumutbar abgelehnt noch die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach Ziffer 4.2 gewünscht, hat ITCV dem Kunden ein Realisierungsangebot mit Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung) zu unterbreiten.
5.4. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von ITCV innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme des Angebots sind die angebotenen Leistungsänderungen beauftragt und die im Angebot enthaltenen Vertragsänderungen verbindlich.
5.5. Hat das Änderungsverlangen des Kunden keine Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird ITCV dies dem Kunden innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Ziffer
5.6. schriftlich mitteilen. Der Kunde und ITCV werden dann die gewünschten Leistungsänderungen verbindlich festlegen und die hierfür notwendigen Anpassungen der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unverzüglich vornehmen.
5.7. Der Kunde und ITCV können verlangen, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Arbeiten bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.
5.8. Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsverlangens zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. dessen Prüfung die Arbeiten unterbrochen wurden. ITCV kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze bzw. die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit er oder die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.
6. NUTZUNGSRECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN
6.1. Ist im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart, räumt ITCV dem Kunden mit vollständiger Zahlung der im Vertrag vereinbarten Vergütung das einfache (nicht ausschließliche), örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Arbeitsergebnisse (Dienstleistungs- und Entwicklungsergebnisse) zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt.
7. Urheber- und sonstige Rechte, Dekompilierung
7.1. Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung von Leistungen der ITCV, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der Bestimmungen der dafür anwendbaren besonderen Bedingungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der ITCV zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der ITCV gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.
7.3. Dem Kunden von ITCV überlassene Programme und Datenbanken dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ITCV weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den QuellCode umgewandelt werden. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt, wobei der Kunde ITCV vorab mitteilen wird, welche Teile des ursprünglichen Programms er zu dekompilieren beabsichtigt. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann ITCV eine angemessene Gebühr verlangen.
7.4. Verstößt der Kunde gegen die in Ziffern 7.1 bis 7.3 genannten Regelungen, ist ITCV nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betreffenden Leistungen fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Das Recht von ITCV zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.
8. Datenverarbeitung im Auftrag und Datenschutz
8.1. Verarbeitet ITCV personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Liegt keine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, ist ITCV berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. Die sonstigen Rechte der ITCV in diesem Zusammenhang bleiben unberührt.
8.2. Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Ziffer 8.1 sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch ITCV als Verantwortliche verarbeitet. Informationen hierzu stellt ITCV auf www.itcv-software.com/datenschutz bereit. ITCV ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.
9. Verschwiegenheit
9.1. ITCV behandelt die ihr bekannt werdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.
9.2. ITCV wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, mit. ITCV wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von solchen Kunden zugänglich gemacht werden.
9.3. ITCV verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 16.2 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
9.4. Beim Einsatz von Dritten gemäß Ziffer 1.7 verpflichtet sich ITCV, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 9.2 erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt ITCV die rechtlichen Anforderungen.
9.5. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Ziffern 9.1 bis 9.4 besteht nicht, soweit ITCV auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird ITCV den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.
9.6. Das Mitglied ist verpflichtet, Kenntnisse, die es gelegentlich einer Auftragsdurchführung durch die ITCV erlangt hat und die der Verschwiegenheitspflicht eines anderen Mitgliedes unterliegen oder der beruflichen Verschwiegenheitspflicht allgemein unterfallen, streng vertraulich zu behandeln.
10. Verpflichtung des Kunden zu Sicherheitsmaßnahmen
Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung von Produkten der ITCV zu vermeiden.
Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
11. HAFTUNG
Für alle vertraglichen und gesetzlichen, auch deliktischen, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen ITCV für Pflichtverletzungen von ITCV oder einen seiner Erfüllungsgehilfen gelten folgende Regelungen:
11.1. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag ITCV nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.2. Im Übrigen gilt Folgendes:
Die Haftung bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den Auftragswert begrenzt. Bei Verlust von Daten haftet ITCV nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
11.3. Die in Ziffer 10.1 und 10.2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts anderes geregelt ist
12. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
12.1. Der Einzelvertrag wird wirksam mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und läuft, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Ist der Einzelvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, ABTRETUNG
13.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von ITCV anerkannt ist. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, ITCV bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
13.2. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.
14. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG
14.1. Der Kunde trägt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Sorge und er sorgt dafür, dass ITCV alle relevanten Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
14.2. Der Kunde und ITCV sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbefristet vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
15.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der ITCV. Die Vertragssprache ist deutsch.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.