AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungsleistungen und die Erstellung von Software

itcv GmbH, Solmsstr. 71, 60486 Frankfurt
Stand: Dezember 2018

1. GELTUNG DIESER AGBART UND UMFANG DER LEISTUNG

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der itcv GmbH (nach­fol­gend „ITCV“), gel­ten für sämt­li­che Leistungen von ITCV auf Grund eines Einzelvertrages zwi­schen ITCV und dem Auftraggeber (nach­fol­gend „Kunde“). Es kön­nen Dienstleistungen beauf­tragt wer­den, insbesondere

  • Beratungsleistungen im IT-Bereich
  • Unterstützung bei der Projektleitung (Projektmanagement)
  • Unterstützung bei der Installation, Konfiguration und Implementierung von Software
  • Unterstützung bei Entwicklung und Anpassung von Software (Softwareprogrammierung)
  • Unterstützung bei Migrationsprojekten und/oder Datenerfassung
  • Unterstützung beim Betrieb von Software

1.2. Der Kunde kann ITCV zur sei­ner Unterstützung bei Softwareprogrammierung beauf­tra­gen. Softwareprogrammierung liegt vor, wenn Software, Programm-Module, Tools etc. für die Bedürfnisse des Kunden erstellt wer­den. Hierzu gehö­ren auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware auf Quellcodeebene. Softwareprogrammierung erfolgt durch Unterstützung des Kunden und in enger Kommunikation mit die­sem im Rahmen eines ite­ra­ti­ven und inkre­men­tel­len Vorgehens (agi­le Softwareentwicklung). Eine Qualitätssicherung durch ITCV erfolgt nur inso­weit, als dies im Rahmen der Unterstützungsarbeit ver­ein­bart wird. Software wird im Objektcode über­las­sen, nicht im Sourcecode.

1.3. Angebote und Preislisten von ITCV sind unver­bind­lich, solan­ge sie nicht zum Inhalt einer ver­trag­li­chen Vereinbarung oder eines als ver­bind­lich gekenn­zeich­ne­ten Angebots der ITCV an den Kunden wer­den. Termine sind unver­bind­lich, es sei denn, sie sind aus­drück­lich als ver­bind­lich gekennzeichnet.

1.4. Verträge kom­men durch Angebot und Annahme unter Geltung die­ser AGB zustan­de. Im Falle von Angeboten der ITCV an den Kunden sind die­se für die Dauer von 21 Tagen ver­bind­lich, sofern im Angebot nicht etwas ande­res gere­gelt ist. Nimmt der Kunde das Angebot inner­halb der Bindungsfrist an (schrift­lich, per Telefax oder E-Mail), kommt der Vertrag unter Geltung die­ser AGB zustande.

1.5. Der Kunde trägt die Projekt- und Gesamtergebnisverantwortung. ITCV unter­stützt den Kunden bei des­sen Projekt.

1.6. Haben die Parteien Sonderkonditionen ver­ein­bart, gel­ten die­se nicht für gleich­zei­tig lau­fen­de oder künf­ti­ge Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist aus­drück­lich etwas ande­res vereinbart.

1.7. ITCV ist berech­tigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbrin­gen zu las­sen. Subunternehmer gel­ten als wei­te­re Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO).

1.8. Hiermit wird der Einbeziehung von eige­nen Bedingungen des Kunden wider­spro­chen, es sei denn es ist etwas ande­res ver­ein­bart. Diese AGB gel­ten auch aus­schließ­lich, wenn ITCV in Kenntnis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von die­sen Bedingungen abwei­chen­der Bedingungen des Kunden die Lieferung an die­sen ohne beson­de­ren Vorbehalt ausführt.

1.9. Im Falle von Widersprüchen haben Bestimmungen im Einzelvertrag Vorrang vor der jewei­li­gen Regelung die­ser AGB.

2. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

2.1. Der Kunde wird die in die­sen AGB und im Vertrag ver­ein­bar­ten Mitwirkungsleistungen erbrin­gen. Hierzu zäh­len ins­be­son­de­re die für die Vertragsdurchführung erfor­der­li­che Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten, orga­ni­sa­to­ri­sche Unterstützung und die Benennung eines Projektverantwortlichen beim Kunden. Benötigte Daten und Informationen stellt der Kunde ITCV recht­zei­tig und in aus­rei­chen­dem Umfang zur Verfügung.

2.2. Der Kunde wird alle zumut­ba­ren Anstrengungen unter­neh­men und die ihm oblie­gen­den und ver­ein­bar­ten Aufgaben, Beistellungen und Mitwirkungspflichten so recht­zei­tig erfül­len, dass der Projektfortschritt nicht beein­träch­tigt wird. ITCV ist berech­tigt, sich zur Durchführung des Vertrages sach­ver­stän­di­ger Mitarbeiter des Kunden zu bedie­nen. Die Auswahl der qua­li­fi­zier­ten Mitarbeiter erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.

2.3. Bei Nichterfüllung der ver­ein­bar­ten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des Verstoßes bis zu des­sen Heilung auf Seiten von ITCV kein Verzug ein. ITCV kann eine ange­mes­se­ne Frist zur Erfüllung set­zen und nach ergeb­nis­lo­sem Ablauf der Frist den Vertrag kün­di­gen und Schadensersatz ver­lan­gen. Alternativ kann ITCV die vom Kunden geschul­de­ten Handlungen selbst vor­neh­men oder durch einen Dritten zu Lasten des Kunden durch­füh­ren las­sen. Den durch Zeitverschiebung ent­ste­hen­den Aufwand, ins­be­son­de­re die Ausfallzeiten auf Seite von ITCV, erhält ITCV ent­spre­chend der im Vertrag ver­ein­bar­ten Stundensätze, oder – falls dort kei­ne Stundensätze fest­ge­legt sind – nach sei­ner Preisliste, auch dann ver­gü­tet, wenn ITCV einen neu­en Terminplan geneh­migt hat. Die sons­ti­gen Ansprüche für den Fall der Nichterfüllung von Mitwirkungsleistungen blei­ben unberührt.

2.4. Die ord­nungs­ge­mä­ße Datensicherung obliegt dem Kunden.

2.5. Der Kunde ver­pflich­tet sich, kei­ne fes­ten oder frei­en Mitarbeiter von ITCV abzu­wer­ben. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter in einem akti­ven Arbeitsverhältnis, als auch für ehe­ma­li­ge Mitarbeiter für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Abwerbung gilt ein münd­li­ches oder schrift­li­ches Angebot, sowie ein begon­ne­nes Vertragsverhältnis in Festanstellung oder in frei­er Mitarbeit. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ver­pflich­tet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von 25.000,- € an ITCV zu bezahlen.

3. VERGÜTUNG

3.1. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gül­ti­ge Preisliste der ITCV. Preise sind Nettopreise in Euro und ver­ste­hen sich zzgl. der gesetz­li­chen Umsatzsteuer.

3.2. Vorbehaltlich einer ander­wei­ti­gen Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zah­len. ITCV erstellt nach­träg­lich Rechnungen, soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist.

3.3. Eine im Einzelvertrag ver­ein­bar­te Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der ver­trag­li­chen Leistungen. Ist ein Tagessatz ver­ein­bart, sind maxi­mal acht Dienstleistungsstunden pro Tag geschul­det, soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist. Werden mehr als acht Zeitstunden pro Tag geleis­tet, wer­den die­se antei­lig geson­dert in Rechnung gestellt. Ist ein Stundensatz ver­ein­bart, wer­den ange­fan­ge­ne Stunden als vol­le Stunden vergütet.

3.4. Ein im Vertrag ver­ein­bar­ter Pauschalpreis ist das Entgelt für alle ver­trag­li­chen Leistungen. Die Zahlung des Pauschalpreises erfolgt durch die im Vertrag ver­ein­bar­ten Vorauszahlungen. Diese wer­den zu den im Vertrag ver­ein­bar­ten Fristen fällig.

3.5. Reisezeiten, Reisekosten, und Spesen wer­den geson­dert abge­rech­net. Wegezeiten für Hin- und Rückfahrt wer­den in Höhe von 50 % des im Einzelvertrag ver­ein­bar­ten Stundensatzes vergütet.

3.6. Soweit nicht anders ver­ein­bart, sind Vorarbeiten, wie die Erstellung von Kostenvorschlägen, Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Spezifikationen (Pflichtenhefte), die vom Kunden gefor­dert wer­den, geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.

3.7. ITCV behält sich das Recht vor, die in einem Einzelvertrag ver­ein­bar­te Vergütung ent­spre­chend ein­ge­tre­te­ner Kostensteigerungen zu erhö­hen, frü­hes­tens jedoch nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des jewei­li­gen Einzelvertrages. Eine sol­che Erhöhung tritt frü­hes­tens drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem ITCV die Änderung mit­ge­teilt hat. Beträgt die Erhöhung gerech­net auf einen Zeitraum von 12 Monaten mehr als fünf Prozent der ver­ein­bar­ten Vergütung, bei wie­der­keh­ren­den Leistungen zehn Prozent der jähr­li­chen Vergütung, hat der Kunde das Recht, den jewei­li­gen Einzelvertrag mit ein­mo­na­ti­ger Frist zum Tag des Inkrafttretens des neu­en Entgelts schrift­lich zu kün­di­gen. ITCV hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf­grund des Vertrages erbrach­ten Leistungen.

3.8. Im Falle des Zahlungsverzuges hat ITCV Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jewei­li­gen Basiszinssatz. Die übri­gen gesetz­li­chen Rechte von ITCV im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden blei­ben hier­von unbe­rührt. Sofern Forderungen über­fäl­lig sind, wer­den ein­ge­hen­de Zahlungen zunächst auf even­tu­el­le Kosten und Zinsen, sodann auf die ältes­te Forderung angerechnet.

4. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerich­tet sind, blei­ben Lieferungen bis zur voll­stän­di­gen Begleichung der jewei­li­gen Rechnungen zuzüg­lich etwai­ger Nebenforderungen im unein­ge­schränk­ten Eigentum von ITCV. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.

5. ÄNDERUNGSVERLANGEN

5.1. Der Kunde kann nach Vertragsabschluss schrift­lich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von ITCV ver­lan­gen, es sei denn, dies ist für ITCV unzumutbar.

5.2. ITCV hat das Änderungsverlangen des Kunden zu prü­fen und dem Kunden inner­halb von zehn Kalendertagen mit­zu­tei­len, ob das Änderungsverlangen für sie unzu­mut­bar ist oder eine umfang­rei­che Prüfung erfor­dert, und ein ent­spre­chen­des Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unter­brei­ten. Der Kunde wird bin­nen zehn Kalendertagen schrift­lich ent­we­der den Prüfungsauftrag ertei­len oder ablehnen.

5.3. Hat ITCV weder die Änderung als unzu­mut­bar abge­lehnt noch die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach Ziffer 4.2 gewünscht, hat ITCV dem Kunden ein Realisierungsangebot mit Auswirkungen auf bestehen­de ver­trag­li­che Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung) zu unterbreiten.

5.4. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von ITCV inner­halb der Angebotsbindefrist anneh­men oder ableh­nen. Mit der Annahme des Angebots sind die ange­bo­te­nen Leistungsänderungen beauf­tragt und die im Angebot ent­hal­te­nen Vertragsänderungen verbindlich.

5.5. Hat das Änderungsverlangen des Kunden kei­ne Auswirkungen auf bestehen­de ver­trag­li­che Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird ITCV dies dem Kunden inner­halb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Ziffer

5.6. schrift­lich mit­tei­len. Der Kunde und ITCV wer­den dann die gewünsch­ten Leistungsänderungen ver­bind­lich fest­le­gen und die hier­für not­wen­di­gen Anpassungen der ursprüng­lich bestehen­den ver­trag­li­chen Vereinbarungen unver­züg­lich vornehmen.

5.7. Der Kunde und ITCV kön­nen ver­lan­gen, dass die von dem Änderungsverlangen betrof­fe­nen Arbeiten bis zur not­wen­di­gen Anpassung der ver­trag­li­chen Vereinbarungen unter­bro­chen werden.

5.8. Kommt die not­wen­di­ge Anpassung der ver­trag­li­chen Vereinbarungen nicht inner­halb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsverlangens zustan­de, wer­den die Arbeiten auf der Grundlage der ursprüng­lich bestehen­den ver­trag­li­chen Vereinbarungen wei­ter­ge­führt. Die Ausführungsfristen ver­län­gern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infol­ge des Änderungsverlangens bzw. des­sen Prüfung die Arbeiten unter­bro­chen wur­den. ITCV kann für die Dauer der Unterbrechung die ver­ein­bar­te Vergütung sowie die ent­spre­chen­de Erhöhung einer ver­ein­bar­ten Obergrenze bzw. die ent­spre­chen­de Erhöhung eines ver­ein­bar­ten Festpreises ver­lan­gen, wenn und soweit er oder die von der Unterbrechung betrof­fe­nen Mitarbeiter nicht ander­wei­tig ein­ge­setzt wer­den konn­ten und dem Kunden dies schrift­lich mit­ge­teilt wurde.

6. NUTZUNGSRECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN

6.1. Ist im Einzelvertrag nichts ande­res ver­ein­bart, räumt ITCV dem Kunden mit voll­stän­di­ger Zahlung der im Vertrag ver­ein­bar­ten Vergütung das ein­fa­che (nicht aus­schließ­li­che), ört­lich und zeit­lich unbe­schränk­te Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrach­ten Arbeitsergebnisse (Dienstleistungs- und Entwicklungsergebnisse) zu nut­zen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt.

7. Urheber- und sonstige Rechte, Dekompilierung

7.1. Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, ande­re Umgestaltung, öffent­li­che Wiedergabe und öffent­li­che Zugänglichmachung sowie die sons­ti­ge Verwertung von Leistungen der ITCV, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sind dem Kunden nur im Rahmen der hier­für gel­ten­den gesetz­li­chen Regelungen sowie der Bestimmungen der dafür anwend­ba­ren beson­de­ren Bedingungen oder auf Grund geson­der­ter ver­trag­li­cher Vereinbarungen gestattet.

7.2. Der Kunde ver­pflich­tet sich, alles zu unter­las­sen, was geeig­net ist, Rechte der ITCV zu beein­träch­ti­gen. Der Kunde haf­tet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der ITCV gewährt, sofern der Kunde nicht nach­weist, dass er die­se Rechtsverletzungen nicht zu ver­tre­ten hat.

7.3. Dem Kunden von ITCV  über­las­se­ne Programme und Datenbanken dür­fen ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustimmung der ITCV weder über­setzt noch vom Objekt-Code in den QuellCode umge­wan­delt wer­den. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unbe­rührt, wobei der Kunde ITCV vor­ab mit­tei­len wird, wel­che Teile des ursprüng­li­chen Programms er zu dekom­pi­lie­ren beab­sich­tigt. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann ITCV eine ange­mes­se­ne Gebühr verlangen.

7.4. Verstößt der Kunde gegen die in Ziffern 7.1 bis 7.3 genann­ten Regelungen, ist ITCV  nach vor­he­ri­ger erfolg­lo­ser Abmahnung berech­tigt, den Vertrag hin­sicht­lich der betref­fen­den Leistungen frist­los aus wich­ti­gem Grund zu kün­di­gen. Das Recht von ITCV  zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.

8. Datenverarbeitung im Auftrag und Datenschutz

8.1. Verarbeitet ITCV per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Liegt kei­ne den recht­li­chen Anforderungen ent­spre­chen­de Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, ist ITCV  berech­tigt, die davon betrof­fe­nen Leistungen zu ver­wei­gern. Die sons­ti­gen Rechte der ITCV  in die­sem Zusammenhang blei­ben unberührt.

8.2. Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Ziffer 8.1 sind, wer­den im Rahmen der gel­ten­den recht­li­chen Regelungen durch ITCV  als Verantwortliche ver­ar­bei­tet. Informationen hier­zu stellt ITCV  auf www.itcv-software.com/datenschutz bereit. ITCV ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf die­se Daten alle nach den gel­ten­den recht­li­chen Regelungen erfor­der­li­chen Maßnahmen.

9. Verschwiegenheit

9.1. ITCV behan­delt die ihr bekannt wer­den­den Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden ver­trau­lich. Dies gilt nicht, soweit die­se Informationen ent­we­der offen­kun­dig wer­den oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkenn­bar ent­fal­len ist.

9.2. ITCV wirkt als Dienstleister an der beruf­li­chen Tätigkeit von Kunden, die einer beruf­li­chen Verschwiegenheitsverpflichtung unter­lie­gen, mit. ITCV wahrt in Kenntnis der straf­recht­li­chen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwend­ba­ren recht­li­chen Vorschriften frem­de Geheimnisse, die ihr von sol­chen Kunden zugäng­lich gemacht werden.

9.3. ITCV ver­pflich­tet sich, sich nur inso­weit Kenntnis von frem­den Geheimnissen im Sinne von Ziffer 16.2 zu ver­schaf­fen, als dies zur Vertragserfüllung erfor­der­lich ist.

9.4. Beim Einsatz von Dritten gemäß Ziffer 1.7 ver­pflich­tet sich ITCV, die­se in Textform unter Belehrung über die straf­recht­li­chen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu ver­pflich­ten, soweit die­se im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von frem­den Geheimnissen im Sinne von Ziffer 9.2 erlan­gen könn­ten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt ITCV die recht­li­chen Anforderungen.

9.5. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Ziffern 9.1 bis 9.4 besteht nicht, soweit ITCV auf Grund einer behörd­li­chen oder gericht­li­chen Entscheidung zur Offenlegung ver­pflich­tet ist. Soweit dies im Einzelfall zuläs­sig und mög­lich ist, wird ITCV den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.

9.6. Das Mitglied ist ver­pflich­tet, Kenntnisse, die es gele­gent­lich einer Auftragsdurchführung durch die ITCV erlangt hat und die der Verschwiegenheitspflicht eines ande­ren Mitgliedes unter­lie­gen oder der beruf­li­chen Verschwiegenheitspflicht all­ge­mein unter­fal­len, streng ver­trau­lich zu behandeln.

10. Verpflichtung des Kunden zu Sicherheitsmaßnahmen

Der Kunde muss sei­ne IT-Systeme regel­mä­ßig war­ten und geeig­ne­te Sicherheitsmaßnahmen ergrei­fen, um mög­li­che Gefahrenpotenziale bei der Verwendung von Produkten der ITCV zu vermeiden.

Insbesondere sind Zugriffsrechte sorg­fäl­tig zu admi­nis­trie­ren, Passwörter nicht offen­zu­le­gen oder wei­ter­zu­ge­ben und stets eine aktu­el­le Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.

11. HAFTUNG

Für alle ver­trag­li­chen und gesetz­li­chen, auch delik­ti­schen, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen ITCV für Pflichtverletzungen von ITCV oder einen sei­ner Erfüllungsgehilfen gel­ten fol­gen­de Regelungen:

11.1. Bei fahr­läs­si­ger Verletzung einer wesent­li­chen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ent­ste­hen­den Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag ITCV nach sei­nem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auf­er­legt, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mä­ße Durchführung des Vertrags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

11.2. Im Übrigen gilt Folgendes:
Die Haftung bei fahr­läs­si­ger Pflichtverletzung ist auf den Auftragswert begrenzt. Bei Verlust von Daten haf­tet ITCV nur für den­je­ni­gen Aufwand, der bei ord­nungs­ge­mä­ßer und regel­mä­ßi­ger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erfor­der­lich gewe­sen wäre.

11.3. Die in Ziffer 10.1 und 10.2 auf­ge­führ­ten Haftungsbeschränkungen gel­ten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder gro­ber Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts ande­res gere­gelt ist

12. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

12.1. Der Einzelvertrag wird wirk­sam mit sei­ner Unterzeichnung durch bei­de Vertragsparteien und läuft, sofern nicht anders ver­ein­bart, auf unbe­stimm­te Zeit. Ist der Einzelvertrag auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen, kann er von bei­den Vertragsparteien jeder­zeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekün­digt werden.

12.2. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt unberührt.

12.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, ABTRETUNG

13.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berech­tigt, wenn die Gegenforderung unbe­strit­ten, rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder von ITCV aner­kannt ist. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, ITCV bestrei­tet die zugrun­de lie­gen­den Gegenansprüche nicht oder die­se sind rechts­kräf­tig festgestellt.

13.2. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlos­se­nen Vertrag ist ausgeschlossen.

14. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG

14.1. Der Kunde trägt für die Einhaltung daten­schutz­recht­li­cher Bestimmungen Sorge und er sorgt dafür, dass ITCV alle rele­van­ten Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erfor­der­lich ist, bekannt gege­ben werden.

14.2. Der Kunde und ITCV sind ver­pflich­tet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlang­ten ver­trau­li­chen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbe­fris­tet ver­trau­lich zu behan­deln, ins­be­son­de­re nicht an Dritte wei­ter­zu­ge­ben oder anders als zu ver­trag­li­chen Zwecken zu verwerten.

15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

15.1. Für sämt­li­che Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2. Ist der Kunde Kaufmann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und aus­schließ­li­cher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit die­sem Vertrag der Sitz der ITCV. Die Vertragssprache ist deutsch.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Abweichungen von die­sen Vertragsbestimmungen bedür­fen der Schriftform. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder die­ser Bedingungen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam, so bleibt die Wirksamkeit der übri­gen Bestimmungen hier­von unberührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr fin­den. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.